Segelschein

Veröffentlicht am 1. Jänner 2024 um 23:18

Segelschein - warum?

Ist es sinnvoll einen Segelschein zu machen, und falls ja: welchen? Es gibt sicher unzählige Motive dafür. Tatsächlich ist der Schein in erster Linie eine Überprüfung des eigenen Wissens und Könnens (Momentaufnahme). Darüber hinaus ist er für verschiedene Tätigkeiten vorgeschrieben. Dies ist nach Nationalität und Fahrtgebiet unterschiedlich. Genau genommen kommen bis zu drei unterschiedliche Vorgaben zusammen. Die des eigenen Landes, die des Flaggenstaates des Schiffs und die des Landes in dem das Fahrtgebiet liegt.

Wer kommerziell tätig ist, auf den kommen darüber hinaus noch zusätzliche Regelungen zu, aber bei entgeltlicher Ausübung unterstelle ich jetzt einfach mal, dass das entsprechende Wissen über die rechtlichen Voraussetzungen und Regelungen da ist. Doch Vorsicht: alles was über eine Kostenbeteiligung hinaus geht, auch wenn diese nicht an den Skipper sondern zb. an den Eigner fließt, oder sich auf eine Beförderung von Gütern oder Personen hinaus läuft, ist im Zweifel kommerziell.
Ich will nicht auf alle erdenklichen Konstellationen eingehen, sondern nur ein grundsätzliches Verständnis schaffen. 
Die Hauptmotive für einen Segelschein sind in der Regel:

  • Ich benötige einen Schein um ein Boot chartern zu können.
  • In meinem Fahrtgebiet existiert eine Führerscheinpflicht.
  • Im Schadensfall existiert Versicherungsschutz nur wenn der Bootsführer zum Führen des Fahrzeuges berechtigt war.

 

Welche Segelscheine gibt es?

Darüber hinaus geht meist mit einem Segelschein auch eine Segelausbildung einher. Dies ist nicht immer so bzw. sind die Anforderungen an die Auszubildenden bzw. Prüflinge durchaus unterschiedlich (je Land und je Ausbildungsstätte). Es ist nun mal so, das jeder Segellehrer sein darf und auch so mancher seinen eigenen Verein oder Verband gründet um einen Vereins- oder Verbands-Segelschein auszustellen. Es gibt kein internationales Übereinkommen welche Scheine wofür gelten - aber es hat sich ein "Brauchtum" entwickelt.

 

In vielen Ländern gibt es staatlich anerkannte, amtliche bzw. von einer vom Staat beauftragten Organisation ausgestellte Segelscheine (RYA, DSV, VIADONAU).

 

Österreich

In Österreich sind die Scheine nach Fahrtgebiet jeweils max. von der Küste entfernt gestaffelt:

  • FB1 (3 Meilen)
  • FB2 (20 Meilen)
  • FB3 (200 Meilen)
  • FB4 (no limit)

Diese Scheine gibt es als Vereins-Schein - und hier hängt es stark vom Verein ab was die zu erfüllenden Kriterien sind - und als IC (International Certificat). Wenn man sich mit einem FBx Vereinsschein ein IC ausstellen lassen will geht dies nur über die vom BMVIT ermächtigte Gesellschaft VIADONAU. Dazu müssen allerdings die in der Jachtführung-Prüfungsordnung geforderten Voraussetzungen erfüllt sein.


Details zur österreichischen Ausbildung gibt es hier: Österreichische Seefahrts-Ausbildung

Nur das IC ist von der UNECE in der ICC Resolution No. 40 anerkannt und von den unterzeichnenden Ländern entsprechend akzeptiert.

Deutschland

In Deutschland gibt es den amtlichen Bootsführerschein-See (SBF-See) der grundsätzlich für deutsche Staatsbürger zum Führen von Booten (ab 15 PS) in deutschen Gewässern notwendig ist (auf Seeschifffahrtsstraßen, 3 Meilen-Zone und Fahrwasser innerhalb der 12 Meilen-Zone).

 

Darüber hinaus gibt es folgende (vom DSV ausgestellte, amtliche) Scheine:

  • SKS (Sportküstenschifferschein - 12 Meilen)
  • SSS (Sportseeschifferschein - 30 Meilen inkl. Nordsee, Ostsee, Ärmel-, Bristolkanal, Irische & Schottische See, Schwarzes & Mittelmeer)
  • SHS (Sporthochseeschifferschein - weltweite Fahrt)

Diese Scheine sind freiwillig für Interessierte, einzig bei kommerzieller Tätigkeit erforderlich. Auch die deutschen Scheine inkl. SBF-See sind "No. 40" Scheine.

Kroatien

Erwähnen möchte ich noch Kroatien. Hier gibt es das sogenannte "Küstenpatent". Damit gemeint ist der Bootsführerschein Boatskipper B. Dieser ist auch für nicht kroatische Staatsbürger schnell zu machen, deckt auch die kroatische Forderung nach einem SRC (Funkschein) ab und steht in dem Ruf in den Anforderungen besonders unkompliziert zu sein.


Der Vollständigkeit halber seien hier auch die Kroatischen Scheine aufgelistet:

  • Boatskipper A (6 Meilen, 8KW)
  • Boatskipper B (30 Meilen, 30 BRZ, auch kommerziell - eingeschränkt für Personenbeförderung: 3 Meilen)
  • Boatskipper C (30 Meilen, 30 BRZ, alle Schiffe, auch mit kommerzieller Crew)
  • Yacht Master Category A (alle Schiffe bis zu 100 BRZ)
  • Yacht Master Category B (alle Schiffe bis zu 500 BRZ)

Achtung: das ist der Auslöser für das Problem, dass größere Charteryachten (zb. Lagoon 450 aufwärts) nicht mehr mit SBF-See oder SKS bzw. Boatskipper B oder FB2 gechartert werden dürfen. Boatskipper B und SKS sind auf 30 BRZ limitiert und der österr. FB2 wird damit (obwohl er bis 300 BRZ gilt) oftmals gleichgesetzt.

Was gilt nun?

Wie schaut es nun in den Urlaubsländern am Mittelmeer und der Atlantik-Küste aus? Im Regelfall werden alle oben beschriebenen Scheine akzeptiert, auch die gängigsten österreichischen Vereinsscheine. Ausnahme bildet teilweise die BRZ-Begrenzung die aber bei durchschnittlichen Charteryachten bis 50 Fuß nicht relevant ist und das immer wieder auftauchende Gerücht, dass irgendwo wieder mal strenger kontrolliert wird und nur "amtliche" Scheine gelten.

 

Zu FB2 - FB4 siehe:   Österreichische Segelscheine

Zu RYA Kursen siehe: Yachtmaster